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RAHMENBEDINGUNGEN

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das Honorar für das Erstgespräch sowie weitere reguläre Therapieeinheiten beträgt €100,- (à 50 Min.). Für ein Angehörigengespräch werden €150,- verrechnet.

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Um einen Zuschuss zu bekommen, benötigen Sie vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Bestätigung für die Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Erstgespräch.

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten. Bei Verhinderung ist die Sitzung mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls wird Ihnen das volle Honorar für die ausgefallene Therapiestunde in Rechnung gestellt.

 

Sämtliche von Ihnen angegebenen Daten und in der Therapie besprochenen Themen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach §14 des Psychologengesetzes und §15 des Psychotherapiegesetzes. Es ist keinen Außenstehenden ohne Ihre Erlaubnis gestattet, diese Daten einzusehen oder Informationen über Ihre Behandlung zu erhalten.

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